Anwaltskanzlei Szlapka

Die Anwaltskanzlei Szlapka wurde im Jahr 2002 in Osnabrück von Frau Rechtsanwältin Ulrike Szlapka gegründet. 

Rechtsanwältin Szlapka steht Ihnen in ihren unterschiedlichen Kernrechtsgebieten mit Rat und Tat zur Seite. Sie ist nachhaltig sowohl im Bereich des Familienrechts, des Steuerrechts und auch des Erbrechts tätig. Sie ist Fachanwältin für Familien- und Steuerrecht und daher auch bei familien- und erbrechtlichen Rechtsfragen mit steuerrechtlichem Bezug Ihre Ansprechpartnerin.

Was ist der Unterschied zwischen einem "Schwerpunkt" in einem Rechtsgebiet und der Bezeichnung "Fachanwalt" bzw. "Fachanwältin" für ein bestimmtes Rechtsgebiet? Ein in einem Rechtsgebiet nachhaltig tätiger Rechtsanwalt darf dieses Rechtsgebiet als "Schwerpunkt" angeben. Hier können Sie als Mandant davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt regelmäßig derartige Mandate bearbeitet. Die Fachanwaltsbezeichnung bekommt der Rechtsanwalt in einem zugelassenen Rechtsgebiet auf Antrag von der  zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn er bzw. sie besondere theoretische und praktische Kenntnisse nachgewiesen hat. In einem Zeitraum von drei Jahren vor Antragstellung muss der Rechtsanwalt im Bereich des Familienrechts  die Bearbeitung von mindestens 120 Mandaten, im Bereich des Steuerrechts von mindestens 60 Mandaten nachweisen. Der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin muss zudem jedes Jahr pro Fachanwaltsbezeichnung mindestens 10 Stunden Fortbildungstätigkeit nachweisen. Es ist dem Rechtsanwalt nicht gestattet, mehr als zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen.

Frau Szlapka ist Fachanwältin sowohl für Familien- als auch Steuerrecht.

Regelmäßige Fortbildungen der Rechtsanwältin stellen somit sicher, dass Änderungen im Bereich der Gesetzgebung und Rechtsprechung bei der Bearbeitung Ihrer Rechtsprobleme Berücksichtigung finden.

Aber auch in sonstigen zivilrechtlichen Bereichen steht Ihnen Frau Szlapka als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Sie haben als Mandant das Recht, hinsichtlich jeder Rechtsfrage gut beraten zu werden. Frau Szlapka hat das Ziel, genau dies zu tun.

Da aber kein Rechtsanwalt in sämtlichen Rechtsgebieten über Spezialisierung verfügen kann, wird in diesen Fällen mit anderen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen gearbeitet oder eine Kollegin oder ein Kollege empfohlen, die oder der in diesem Rechtsgebiet nachhaltig tätig ist. Hierbei wird auf die postiven Erfahrungen der Vergangenheit mit anderen Rechtsanwälten zurückgegriffen, insbesondere auf die Mitglieder des Forum Junge Anwaltschaft, deren Regionalbeauftragte Rechtsanwältin Szlapka für den Landgerichtsbezirk Osnabrück ist, sowie die Kooperation mit Frau Rechtsanwältin Katrin Hoffmann, die in den Bereichen Arbeits-, Straf- und Verkehrsrecht in Bürogemeinschaft mit Frau Szlapka tätig ist.  

Regelmäßige Veröffentlichungen von Rechtsanwälten aus der Stadt und dem Landkreis Osnabrück können Sie jeweils in der Sonntags- und der Mittwochsausgabe der Osnabrücker Nachrichten zu ausgewählten Rechtsproblemen lesen.