Erbrecht
Rechtsanwältin Szlapka berät und vertritt Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch unter Berücksichtigung steuer- und familienrechtlicher Aspekte. Insbesondere in folgenden Angelegenheiten wird die Kanzlei für Sie tätig:
- Beratung in der Testaments- und Erbvertragsgestaltung (Erb- und Pflichteil, Erbfolge, Verhinderung von Erbstreitgkeiten, Vermächtinis und Auflagen, vorweggenommene Erbfolge)
- Beratung bei Erbschaft, Ausschlagung der Erbschaft, Durchführung des Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht
- Vornahme von Nachlassberechnungen und Hilfestellung bei Feststellungen zur Nachlasshöhe (Ausschlagungsfrist 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls!)
- Nachlass- und Testamentsverwaltungen
- Beratung und Vertretung von Erben, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsberechtigten in der Nachlassauseinandersetzung
- Beratung und Vertretung bei Enterbung, Erbanfechtung und Erbenhaftung
- Beratung bei Nachlassverbindlichkeiten, wie z.B. Kosten der Bestattung, Darlehen etc.
- Beratung und Berechnungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
