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Die letzte erschienene Veröffentlichung:Ab 50000 Euro schwerer Fall - Steuerhinterziehung: Verjährungsfrist wurde auf 10 Jahre verlängert
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde die strafrechtliche Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall von 5 Jahre auf 10 Jahre verlängert. Hiermit erfolgte eine Anpassung an die steuerliche Gesetzgebung, wonach die Finanzbehörden hinterzogene Steuern innerhalb einer Verjährungsfrist von 10 Jahren gegenüber dem Steuerschuldner festsetzen können. Somit ist es in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung künftig nicht mehr möglich, sofern diese vor Ablauf von 10 Jahren den Finanzbehörden bekannt wird, nur die hi ...
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Veröffentlicht von RAin Ulrike Szlapka
am 21. Juni 2009
Medium: Osnabrücker Nachrichten
